In den letzten Monaten wurde an der Friedrichstrasse im Bereich der Verbindung zum City-Center-Parkplatz ein neues Gebäude errichtet. Im Erdgeschoß des Gebäudes befindet sich ein Säulengang, der den öffentlichen Fußgängerverkehr zwischen Friedrichstraße und City-Center-Parkplatz aufnehmen soll. Zur Friedrichstraße schließt dieser Weg mit einem Hochbord ab, ist also nicht barrierefrei. Reimund Neumann (für die Grünen im Rat) stellt dazu einige Fragen:
Nicht barrierefreier Gehweg ‚Friedrichstrasse – City-Center‘
- Wie sind die Eigentumsverhältnisse für die Verbindung zwischen Friedrichstraße und City- Center-Parkplatz, a) für den Straßenbereich, b) für den Fußgängerbereich?
- In welcher Weise ist das Durchgangsrecht durch den Säulengang für die Allgemeinheit gesichert? Durch Grundbucheintrag, städtebaulichen Vertrag, mündliche Absprache oder Goodwill- Erklärung des Eigentümers?
- Welche Bestimmungen verpflichten den Bauherren den Zugang zum Säulengang barrierefrei zu gestalten (z.B. Landesbauordnung § 55)?
- Gab es Gespräche mit dem Bauherren, das Problem außerhalb des Rechtswegs zu lösen?
- Gab es Gespräche mit dem Mieter des Erdgeschosses (Reha-Fitness-Studio), das Problem zu lösen (Rampe oder ähnliches)?
- Gibt es Möglichkeiten das Problem rein stadtseitig zu lösen (Anhebung des Niveaus der Friedrichstrasse)?
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