
Reimund Neumann – für die Grünen im Ausschuss für öffentliche Ordnung – fragt: Welche und wieviel Radwegschilder wurden oder werden im Bereich der Stadt Lage demontiert, um die Beschilderung an die neue Rechtslage anzupassen? (Radwegzwang nur in besonderen Fällen) Gibt es dabei Problemfälle? Ist die Angelegenheit schon abgeschlossen? Falls nicht, wann wird die Demontage erfolgen?
Antwort:
Neue Rechtslage für Radwegebeschilderung
Herr Pape – in der Verwaltung zuständig für diese Thematik – antwort mit ausführlichen Unterlagen.
Grundlage ist ein Urteil des 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.11.2010 (BVerwG 3 C 42.09). Nach diesem Urteil darf eine Radwegebenutzungspflicht nur noch unter bestimmten Voraussetzungen angeordnet werden. Grund der juristischen Auseinandersetzung ist die Tatsache, das auf Radwegen – insbesondere wenn nur auf einer Straßenseite vorhanden – sehr viele Unfälle passieren, insbesondere an Grundstücksausfahrten und Einmündungen kleiner Straßen. Hier sind Autofahrer häufig unaufmerksam, rechnen nicht mit Radfahrern und fahren über den Radweg direkt bis zu ihrer Sichtlinie. Auf der Straße, im fließenden Verkehr ist der Radfahrer häufig sicherer unterwegs. Niemand soll also unnötigerweise auf den eventuell unsicheren Radweg gezwungen werden. Das Gericht hat folgenden Leitsatz formuliert:
‚Eine Radwegebenutzungspflicht darf nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Rechtsgutbeeinträchtigung erheblich übersteigt (§ 45 Abs. 9 Satz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung – StVO)‘.
Für den Bereich Lage wurden in eine Radverkehrsschau im April 2014 alle Radwege bewertet. An 16 Radwegen wird die Benutzungspflicht aufgehoben. Bestehen bleibt die Benutzungspflicht auf folgenden Strecken:

Und hier die Strecken in einer Karte aufbereitet:

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