Grüne stellen sich kritisch gegen die Genehmigung von Spielhallen

Ein scharfer Schlagabtausch zum Thema Genehmigung von Spielhallen / Bistros kennzeichnete die Ratssitzung zu diesem Thema. Jürgen Rosenow stellte für die Grünen den Ablauf der Ereignisse dar. Da der Bürgermeister auf seiner Position beharrt, werden Grüne und SPD die Kommunalaufsicht einschalten.

Stellungnahme zur Spielhallenproblematik in Lage

  1. Während der Diskussion über den Antrag der Grünen, die Erhöhung der Vergnügungssteuer zu beschließen, hat Herr Volk vehement gegen eine Erhöhung plädiert und mir eine wirtschaftsfeindliche Argumentation unterstellt. Eine Nachfrage von Frau Beckmann nach der möglichen Befangenheit eines Ratsmitgliedes bleibt ergebnislos.
  2. Eine neuerliche Nachfrage in einer späteren Sitzung nach einer möglichen Befangenheit bleibt erneut ohne Reaktion, weder von der Verwaltung noch von dem Betroffenen.
  3. Ich werde auf den Vorgang aufmerksam und verlange schriftlich Akteneinsicht und will ausdrücklich den ganzen Vorgang, also die baurechtliche und die ordnungsrechtliche Stellungnahme der Verwaltung einsehen. Es wird mir aber nur der Bauänderungsvorgang vorgelegt. Nachdem ich insistiert habe, werden mir nach einigen Tagen auch die ordnungsrechtlich relevanten Akten vorgelegt.
  4. Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes und Herr Prescher (Rechtsamt) haben nach Klärung der Rechtslage eindeutig eine Erteilung von Genehmigungen bzw. Geeignetheitsbescheinigungen abgelehnt.
  5. Die Bereiche Ordnung und Recht befinden sich übrigens im Fachbereich I und somit direkt im Verantwortungsbereich des Bürgermeisters. Die Darstellung des Bürgermeisters, er habe keinerlei Kenntnis gehabt von dem Vorgang, ist wenig glaubhaft.
  6. Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Spielhallen und Bistros. Hier geht es nur um Bistros. In Bistros ist die Anzahl der Spielautomaten auf drei begrenzt. Die Spielautomaten dürfen nur eine untergeordnete Rolle spielen, also nur eine Nebeneinnahme sein. Dazu gibt es zahlreiche klare Gerichtsentscheidungen. Bei den 9 Bistros an der Schötmarschen Straße wird die Dehnung der Gesetzeslage auf die Spitze getrieben. Mit den erteilten Genehmigungen unterläuft die Stadtverwaltung geltendes Recht. Da die Geeignetheitsbescheinigungen widerrechtlich erteilt wurden, sind sie unverzüglich zu widerrufen und nicht erst bis Ende 2017. Im Übrigen wurden die Genehmigungen für den Betrieb der 27 Spielgeräte in den 9 Bistros unter Vorbehalt erteilt, offensichtlich, weil dem Bürgermeister sehr wohl bewusst war, dass es Probleme geben könnte, wenn diese Praxis kritisch hinterfragt wird. Die Spielautomaten in den Bistros werden aggressiv beworben, sowohl in Holzhausen Sylbach als auch am Ortseingang von Lage. Das ist ebenfalls nicht zulässig.
  7. Spielhallenbetreiber umliegender Orte beklagen sich über unlauteren Wettbewerb, weil die Bistros in Lage 23 Stunden täglich geöffnet haben und dadurch die Sperrstunde für Spielhallen (Schließung von 23.00 Uhr bis 6.00 Uhr) unterlaufen wird.

Nachdem immer mehr Verzögerungen eintraten, riefen Grüne und SPD die Kommunalaufsicht beim Kreis an.

Diese hat jetzt den 23-Stunden-Betrieb von Spielhallen (die ungerechtfertigterweise als Bistros definiert wurden) für nicht zulässig erklärt.

Dem Kommentar in der LZ vom 15.12. ist nicht viel hinzuzufügen: ‚Dass nun Gelder aus dieser Quelle versiegen, kann die Stadt auf sympathische Weise wett machen: dadurch, dass geltendes Recht umgesetzt wird.‘

Spielhallen in Lage
Etliche davon laufen im 23-Stunden-Betrieb

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