Grüner Erfolg gegen den unzulässigen Betrieb von Spielhallen

Grüne und SPD riefen die Kommunalaufsicht beim Kreis an. Diese hat jetzt den 23-Stunden-Betrieb von Spielhallen (die ungerechtfertigterweise als Bistros definiert wurden) für nicht zulässig erklärt. Dem Kommentar in der LZ ist nicht viel hinzuzufügen: ‚Dass nun Gelder aus dieser Quelle versiegen, kann die Stadt auf sympathische Weise wett machen: dadurch, dass geltendes Recht umgesetzt wird.‘

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