Die Grünen beantragen, dass eine Satzung erlassen wird, die Gestaltung, Größe und Anzahl von Fahrradplätzen bei größeren Bauvorhaben regelt.
Fahrradabstellplätze für größere Bauvorhaben
Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen stellt folgenden Antrag:
Wir beantragen, dass eine Satzung erlassen wird, die die Gestaltung, die Größe und die Anzahl von Abstellplätzen für Fahrräder auf Baugrundstücken regelt.
Begründung:
Für zukünftige größere Bauvorhaben sind auf Grund des zu erwartenden Zu- und Abgangsverkehrs Fahrradabstellplätze notwendig.
Für Anwohner und Besucher ist es eine Erleichterung, wenn sie auch für Fahrräder geeignete Abstellplätze vorfinden. Viele Mieterstreitigkeiten wegen des Abstellen in Fluren und Treppenhäusern können vermieden werden.
Im Falle von Einzelhandel, Dienstleistung und Gastronomie ergibt sich ein einladendes und sympathisches Bild für Kunden und Gäste.
Wenn auf der Fläche des Baugrundstückes keine Möglichkeit zur Schaffung von Fahrradabstellplätzen besteht, sollte eine Ablösesumme zu zahlen sein. Diese Mittel können für eine Verbesserung der Abstellanlagen auf öffentlichen Flächen genutzt werden.
§ 51 der Landesbauordnung sieht eine solche Satzung vor. Im Anhang befindet sich das Beispiel einer Satzung der Stadt Hilden.
In der Satzung sollte festgelegt werden, ab welcher Größe eines Gebäudes die Satzung greift, um unnötige Festlegungen für kleine Bauvorhaben zu vermeiden, für die eine entsprechende Vorschrift nicht sinnvoll oder schlecht umzusetzen wäre.
Ergebnisse:
30. 6. 16 – Bau- und Planungsausschuss:
Der Ausschuss ist der Meinung, dass diese Angelegenheit in den Fraktionen behandelt werden sollte.
Von der Verwaltung erklärt Herr Paulussen, daß die Verwaltung nach den Sommerferien Vorschläge vorlegen wird.
3. 11. 16 – Bau- und Planungsausschuss:
Der Antrag wird erläutert. Der Ausschuss ist der Meinung, dass er nochmals zur Beratung an die Fraktionen verwiesen werden soll.
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