Die Jamaika-Koalittion aus CDU, Grünen und FDP stellt folgenden Antrag:
Zulassung von Anwendungen hybrider und digitaler Sitzungen für kommunale Gremien
Die Verwaltung wird beauftragt, die sich aus dem „Gesetz zur Einführung dgitaler Sitzungen für kommunale Gremien und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften“ künftig ergebenden Möglichkeiten für die Arbeit der Vertretung und ihrer Ausschüsse dem Rat vorzustellen und ein Meinungsbild einzuholen, ob und wenn ja in welchem Umfang von den Möglichkeiten Gebrauch gemacht werden soll.
Die Verwaltung wir außerdem beauftragt, die notwendigen Vorbereitungen – wie eine Änderung der Hauptsatzung etc. – durchzuführen und dem Rat die erforderlichen Punkte zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Begründung:
Der nordrhein-westfälische Landtag hat am 6.4.2022 das „Gesetz zur Einführung dgitaler Sitzungen für kommunale Gremien und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften“ beschlossen.
Das Gesetz sieht für die Städte und Gemeinden in § 47a GO NRW vor, das in besonderen Ausnahmefällen wie Katastrophen, einer epidemischen Lage oder anderen außergewöhnlichen Notsituationen die Durchführung von Sitzungen des Rates und der Ausschüsse in digitaler Form erfolgen kann, sofern die dafür erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind (digitale Sitzung)
Darüber hinaus regelt $ 58a GO NRW, dass in der Hauptsatzung bestimmt werden kann, dass Ausschüsse des Rates auch außerhalb der besonderen Ausnahmefälle nach § 47a Abs. 1 GO NRW hybride Sitzungen durchgeführen dürfen. Ausgenommen von dieser Regelung sind der Haupt-, der Finanz- und der Rechnungsprüfungsausschuss. Der Beschluss darüber, ob eine Sitzung des Ausschusses als hybride Sitzung durchgeführt werden soll, ist mit einfacher Mehrheit zu fassen.
Die vom Gesetzgeber eingeräumten Möglichkeiten wollen wir prüfen und ggf. nutzen. Durch die Etablierung virtueller Techniken erhoffen wir uns eine Effektivitätssteigerung der politischen Gremienarbeit. Nicht zuletzt stärken hybride / virtuelle Treffen die Vereinbarkeit von Beruf und Ehrenamt. Sie sind zudem zeit- und geldsparend.
Beratungsergebnisse:
7.12.22 Hauptausschuss: Der Ausschluss beschließt eine geänderte Version wie folgt: Die Verwaltung wird beauftragt, den Rat der Stadt Lage über die Entwicklung informieren, sobald die erforderlichen Anwendungen zertifiziert und Umsetzungsmöglichkeiten und –erfordernisse für die Stadt Lage geprüft worden sind.
Für weitere Beratungen zur möglichen Nutzung der digitalen und / oder hybriden Sit-
zungsführung wird eine entsprechende Kostenschätzung erstellt.
Bericht in der LZ vom 6.1.2023:

Anregung der Koalitonsparteien – Bericht im Postillon vom 15.10.22 und LZ vom 20.10.22

LZ vom 20.10.22

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