Die Grundsteuerreform führt zu zahlreichen Diskussionen. Der Rat in Lage faßt in Kürze den ersten Beschluss dazu.
Die Grüne geben dazu folgende Stellungnahme ab.
Die Reform ist erforderlich aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2018. Dazu ist kritisch anzumerken: die Politik auf Bundesebene hat es in den Jahren zuvor nicht zustande gebracht die notwendigen Beschlüsse zu fassen und musste durch eine Gerichtsentscheidung dazu gezwungen werden.
Die Forderung des Gerichtes nach einer aktuelleren Bewertung ist zu begrüßen. Dadurch werden Ungerechtigkeiten beseitigt. Schließlich werden die Steuern derzeit auf der Grundlage von jahrzehntealten Unterlagen festgesetzt. Seit 54 Jahren (!) gab es kein Verfahren zur Feststellung von Immobilienwerten.
Wenn Ungerechtigkeiten beseitigt werden, liegt es in der Natur der Sache, daß einigen Menschen Nachteile gegenüber dem bisherigen (ungerechten) Zustand entstehen, andern entstehen Vorteile gegenüber dem bisherigen (ungerechten) Zustand. Diejenigen, die mehr zahlen müssen werden sich beschweren. Diejenigen, die weniger zahlen müssen werden das nicht herausposaunen. So entsteht der falsche Eindruck: „Da wird wieder mal alles schlechter.“
Für die Kommunen, so auch für Lage, besteht die Aufgabe, die Reform umzusetzen. Der erste Schritt wird in der Ratssitzung am 5.9. getan.
Die Grünen begrüßen den Vorschlag der Verwaltung die Reform aufkommensneutral umzusetzen. Was bedeutet das? Die Steuern sollen in der Summe nicht erhöht werden. Vor und nach der Neufestsetzung soll die Kommune die gleiche Summe einnehmen. Daraus folgt nicht, dass die einzelnen SteuerzahlerInnen den gleichen Betrag zu zahlen haben. Einige werden weniger, einige werden mehr zahlen müssen – anders ist schließlich eine Beseitigung von Ungerechtigkeiten nicht denkbar.
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