Warum werden Baumaßnahmen nicht koordiniert?
Nachfrage bei der Stadtverwaltung:
Der Gleisbereich ist fertig. Die Stolperkanten sind weg. Gut.
Aber Fußgänger und Radfahrer müssen sich immer noch auf einem viel zu schmalen Streifen, direkt neben der Fahrbahn aneinander vorbeiquetschen. Warum wurde der Fahrbahnbereich nicht erweitert mit ordentlichem Fuß- und Radweg?
Die Grünen haben sich in der Verwaltung erkundigt.
Die gute Nachricht, wir brauchen nicht 40 Jahre bis zur nächsten Sanierung des Bahnübergangs warten. Es hängt vielmehr so zusammen: Die jetzt vollzogenen Sanierung hat nur den Bestand saniert. Kein qm zusätzlich. Dafür ist eine Abteilung der Bahn in Kassel zuständig. Jetzt wird von Straßen-NRW eine Ausschreibung vorbereitet, für die 50 m Straße vor und nach den Gleisen. Es wird von einer anderen Abteilung der Bahn in Münster eine Ausschreibung vorbereitet für die Gleisbauarbeiten (Soll heißen Verbreiterung des befahr- und begehbaren Gleisbereiches um ca. 6 m rechts und links der Straße.) Das kann nicht die gleiche Firma machen – eine muss Gleisbau können. Wenn die Ausschreibungen durch sind, zwei Firmen gefunden, ein oder gar mehrere Termine feststehen, dann bekommen wir – nach vorherigen Sperrungen von Bahn und Straße – Eine Zeichnung liegt schon vor: mit Abbiegestreifen, Ampel, neuer Querungshilfe, Grünstreifen zwischen Fahrbahn und Fuß- Radweg usw. Die Planung soll in einer der nächsten Bauausschusssitzungen vorgestellt werden.
Rainer Engel, Probahn erläutert:
Die komplizierte Situation am Bahnübergang liegt an einem Gesetz mit dem Titel „Eisenbahnkreuzungsgesetz“. Die Bauarbeiten, die die Bahn derzeit durchführt, dienen nur der Wiederherstellung des gegenwärtigen Zustands und brauchen keine Genehmigung, die Kosten trägt die Bahn allein.
Sobald aber etwas am Bahnübergang geändert werden soll, greift das vorgenannte Gesetz, sowohl hinsichtlich der Kosten wie auch hinsichtlich der Planung. Die Kosten der Änderung trägt grundsätzlich derjenige, der die Änderung verlangt. Für eine Verbreiterung des Bahnübergangs ist das der Straßenbaulastträger, bei Landstraßen das Land, bei Kreisstraßen der Kreis, sonst die Stadt Lage. Bei angrenzenden Bürgersteigen kann die Zuständigkeit noch komplizierter sein.
Auch hinsichtlich der Planung ist die Änderung des Bahnübergangs nicht ohne formelles Verfahren möglich. Es muss in einfachen Fällen eine Plangenehmigung, oft aber auch ein Planfeststellungsbeschluss vorliegen. Das erfordert einen oft langen Vorlauf und macht es kaum möglich, bei anstehenden Bauarbeiten gleich auch Änderungen mit einzuplanen. Für die Vorbereitung der Genehmigung muss immer die Bahn in Anspruch genommen werden, die Genehmigung erteilt beim Eisenbahnbundesamt. Wegen dieser ganz unterschiedlichen Vorgehensweisen sind auch so viele unterschiedliche Abteilungen bei der Bahn tätig. Oft erleben wir, dass nicht einmal innerhalb der Bahn diese Zusammenarbeit gut ist und eine Hand weiß, was die andere gerade tut oder plant.
Gegenwärtig geht alles noch langsamer als früher gewohnt. Wegen der vielen Bauarbeiten werden auf allen Ebenen die Ingenieure und Fachleute knapp.
Für die Stadt Lage bedeutet die komplizierte Situation: Weit vorausschauend Planungen vorzubereiten oder bei den anderen Straßenbaulastträgern anzustoßen, Manchmal besteht dann die Chance, dass Bauarbeiten zusammengefasst und Kosten eingespart werden können.
Rainer Engel, Fahrgastverband PRO BAHN
Die Bauarbeiten am Übergang Heidensche Str. waren Teil von umfangreichen Sanierungsmaßnahmen rund um den Bahnhof Lage:


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