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Kommunale IT-Ausbildungsplätze

die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, den Aufbau kommunaler IT-Ausbildungs-
plätze ab dem Ausbildungsjahr 2027 Der Antrag im Wortlaut:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, ab dem Ausbildungsjahr 2027 duale Ausbildungsplätze im Bereich der Informationstechnologie anzubieten. Es soll geprüft werden, ob 1 oder 2 Plätze parallel jährlich oder alle 2 Jahre angeboten werden sollten. Ziel ist ein verbindlicher Einstieg in die kommunale IT-Nachwuchsförderung.

2. Dabei sollen explizit aktuelle duale Ausbildungsberufe (nicht duale Studiengänge) geprüft und in das Konzept einbezogen werden, wie z.B.:

  • Fachinformatiker/-in Fachrichtung Systemintegration
  • Fachinformatiker/-in Fachrichtung Digitale Vernetzung
  • Kaufmann/-frau für Digitalisierungsmanagement
  • IT-System-Kaufmann/-frau
  • weitere geeignete IT-Ausbildungsberufe entsprechend dem tatsächlichen Bedarf der Verwaltung.

3. Ziel der Ausbildung ist:

  • langfristig eigene digitale Fachkompetenz innerhalb der Verwaltung aufzubauen und Abhängigkeiten von externen Dienstleistern zu reduzieren,
  • dem strukturellen IT-Fachkräftemangel im öffentlichen Dienst strategisch und frühzeitig zu begegnen,
  • junge Menschen aus der Region Lage gezielt an ihre Kommune zu binden und ihnen eine attraktive berufliche Perspektive vor Ort zu bieten,
  • die Handlungsfähigkeit und Innovationskraft der Verwaltung im Bereich Digitalisierung dauerhaft zu stärken.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, die organisatorischen Voraussetzungen für eine qualitativ hochwertige Ausbildung zu schaffen. Dazu gehört zwingend die Qualifizierung mindestens eines/ein Mitarbeiter: in als Ausbilder: in gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) bis zum Ausbildungsbeginn.

5. Die für die Ausbildungsbetreuung zuständige Person – die Ausbildungsbeauftragte bzw. der Ausbildungsbeauftragte – erhält für diese Zusatzverantwortung eine monatliche Funktionszulage in angemessener Höhe. Die Übernahme von Ausbildungsverantwortung ist keine Selbstverständlichkeit, sondern eine qualifizierte Zusatzleistung, die entsprechend honoriert werden muss. Die Verwaltung wird gebeten, einen konkreten Vorschlag zur Höhe der Zulage vorzulegen.

Begründung

Der IT-Fachkräftemangel ist längst in den Kommunalverwaltungen angekommen. Der Digitalisierungsdruck auf Kommunen wächst erheblich – durch die OZG-Umsetzung (Onlinezugangsgesetz), E-Government-Anforderungen, zunehmende Cyberbedrohungen und den Umbau kommunaler Infrastrukturen.

Qualifizierte IT-Fachkräfte auf dem externen Arbeitsmarkt zu gewinnen, ist für eine Stadt wie Lage kaum noch realistisch. Tarif- und Gehaltsstrukturen des öffentlichen Dienstes können mit privaten Arbeitgebern nicht mithalten. Umso wichtiger ist der Aufbau eigener Nachwuchskräfte: Menschen, die von Beginn an in der Verwaltungslogik denken, die lokale Infrastruktur kennen und eine echte Bindung an die Region mitbringen.

Gerade im IT-Bereich hängen Fähigkeiten und Entwicklungspotenziale häufig nicht allein von Schulnoten ab, sondern von Eigeninitiative, technischem Interesse und Problemlösungsdenken. Kommunale Ausbildungsplätze können hier Chancen bieten und dabei gleichzeitig eine starke regionale Bindung erzeugen.

Dieser Antrag verfolgt keinen kurzfristigen Personalaufbau, sondern einen strategisch klugen, schrittweisen Einstieg in die kommunale IT-Nachwuchsförderung.


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