Presseerklärung vom 21. 1. 2001 (Umgang mit Druckentwässerungsanlagen in der Stadt Lage)
Der Abwasserbetrieb hat zu folgenden Fragen Stellungnahmen abgegeben:
1. Nach der Entwässerungssatzung wird von den betroffenen Bürgern ein Wartungsvertrag gefordert. Ein Wartungsvertrag soll nach der Ortssatzung mit einem Fachunternehmen abgeschlossen werden. Gegen den Abschluss eines Wartungsvertrages mit einer im Haus wohnenden sachkundigen Person, auch wenn es der/die Hauseigentümer/-in selbst ist, bestehen keine Bedenken (Vergleichsbeispiel: Wartungsarbeiten am eigenen Auto dürfen auch selbst durchgeführt werden, wenn die entsprechende Sachkunde vorhanden ist.)
Welche Wartungsarbeiten sind in welchen Zeiträumen durchzuführen?
Nach Angaben des Herstellers ist mind. einmal jährlich eine Sichtkontrolle des Schachtes durchzuführen. Vorhandene Ablagerungen sollten mit einem Wasserstrahl besonders an den Druckluftglocken entfernt werden. Andere Wartungsarbeiten sind Überprüfung der elektrischen Einrichtung, besonders der Alarmschaltung. Zusätzlich sind die Dichtungen (Ölkontrolle) und die Lager zu prüfen, um einen unerwarteten Ausfall zu verhindern. sollte der Zustand des Pumpeschneidwerks kontrolliert und gegebenenfalls gesäubert und mit Öl versorgt werden.
2. Normalerweise beginnt die Garantiezeit nach einer Einweisung in den Betrieb der Abwasseranlage und Abnahme der Anlage mit einem Protokoll. Wie ist das Vorgehen in Lage? Für die Stadt beginnt die Garantiezeit mit dem Erhalt des Schreiben, in dem der Anlieger zum Anschluss an die Kanalisation aufgefordert wird. Bürger können in der städtischen Kläranlage an einem Druckentwässerungspumpenmodell nach Voranmeldung eine Einweisung erhalten.
3. Welche Wartungsarbeiten sind während der Garantiezeit erforderlich?
Es sind gleichen Wartungsarbeiten, wie oben beschrieben, durchzuführen.
4. Welche Folgen können für die Betroffenen auftreten, wenn sie keinen Wartungsvertrag abschließen?
Es wird hier auch auf das Beispiel Auto verwiesen. Ein Auto fährt auch ohne regelmäßige Wartung, aber mit Wartung sicherer und wahrscheinlich länger vor allem dann, wenn die Straßen im schlechten Zustand sind. Für die Druckentwässerung gilt ähnliches, d.h. wenn darauf geachtet wird, dass keine Feststoffe wie Steine, Messer, Sand, Plastik, usw. in das Schneidwerk gelangen, ist mit einer wesentlich höheren Lebensdauer der Pumpe zu rechnen.
5. Welche zusätzlichen Folgekosten sind durchschnittlich in einem Zeitraum von 15 Jahren zu erwarten, wenn der Grundstückeigentümer einen Anschluss an eine Druckentwässerung erhält? (Berücksichtigung von Pumpentausch und Wartungskosten, Strom, Wasser usw.)
Durchschnittbeispiel: 4 Personenhaushalt – Stromkosten: ca. 1500- 3000 DM, Wasserkosten: ca. 50 DM, Ersatzakkus alle 5 Jahre für die Warnanlage: 30 DM, Ersatzpumpe nach sieben Jahren: ca. 3000 DM, Firmenwartung: ca. 2000 DM-15000 DM, Verschleißteile: ca. 500 DM. Gesamtsumme von ca. 9000 – 13000 DM in 15 Jahren.
Bewertung durch die Verwaltung und die Mehrheit des Werkausschusses: Die Mehrkosten für den Anschluss mit Druckentwässerung liegen danach im Schnitt bei 600DM – 1000 DM pro Jahr und sind nach Meinung von CDU, SPD, FDP und FWG in der Höhe gerechtfertigt, nach Meinung des Vertreters der Grünen im Werkausschuss zu hoch.
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