Antrag vom 1. 7. 02 Errichtung und Änderung von Sendeanlagen in Lage
Bündnis 90/Die Grünen
Bernd Rainer Müller
Jürgen Rosenow
An den Rat der Stadt Lage,
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt die Aufstellung eines sachlichen Teil-Flächennutzungsplanes (Rahmenplan) mit Angaben zu Nutzungen in elektromagnetischen Feldern für das gesamte Gemeindegebiet (Innen- und Außenbereich) für die Zulassung von Funk-Sendeanlagen, die im Dauerbetrieb oder nachts ständig in Betrieb sind. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage dieses Rahmenplanes mit den Betreibern von Sendeanlagen zu verhandeln. Notwendige Genehmigungen sind auf der Grundlage dieses Planes entsprechend zu versagen oder zu erteilen.
Begründung
Ziel dieser Planung ist es, bei der Errichtung von Sendeanlagen die ausreichende Vorsorge vor Gefahren und den ausreichenden Schutz der Bevölkerung vor der Belastung von elektromagnetischen Feldern auf der örtlichen Ebene sicherzustellen.
Gleichzeitig wird durch eine einheitliche Zielvorstellung die Gleichbehandlung aller Betreiber gewahrt und Planungssicherheit gegeben.
Regelungen auf der örtlichen Ebene sind erforderlich, da in absehbarer Zeit keine
bundes- oder landesrechtlichen Rahmenbedingungen für die neuen Informationstechnologien zu erwarten sind, bei denen die spezifischen kommunalen Schutzinteressen berücksichtigt werden. Durch die unzureichenden Informationen und fehlenden Mitwirkungsmöglichkeiten entstehen inzwischen erhebliche Besorgnisse über gesundheitliche Auswirkungen bei den Bürgerinnen und Bürgern.
Sendeanlagen in Wohngebieten stellen für Bürger eine gravierende Veränderung der unmittelbaren Umwelt dar. Die Kommune wird in der öffentlichen Auseinandersetzung über die Standortauswahl nur dann Akzeptanz finden, wenn sie offen informiert, eine transparente Beteiligung bei der Gestaltung von Schutzüberlegungen gewährleistet und bürgernahe Konfliktlösungen ermöglicht /
Die erweiterte Planung hat das Ziel, bei der Errichtung von Sendeanlagen die ausreichende Vorsorge vor Gefahren und den ausreichenden Schutz der Bevölkerung vor der Belastung vor elektromagnetischen Feldern auf der örtlichen Ebene sicherzustellen.
Es folgen noch nähere Erläuterungen und technische Einzelheiten.
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