Elternbeiträge für Offene Ganztagsgrundschule
In der Sitzung des Schulausschusses am 9.2.2009 stand unter anderem die Änderung der „Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch der Offenen Ganztagsgrundschule (OGS)“ auf der Tagesordnung. Zahlreiche Familien werden entlastet und zwar durch die Beitragsfreiheit für Geschwisterkinder und die Erhöhung Einkommensgrenze für die unterste Beitragsstufe. Der niedrigste Beitrag (15 Euro pro Monat) war bisher fällig bis zu einem Einkommen von 12.500 Euro, demnächst bis zu einem Einkommen von 20.000 Euro.
Eine Mutter machte uns darauf aufmerksam, das einige Familien nicht entlastet werden, und zwar in den Fällen, wenn ein Kind in einer Tageseinrichtung oder OGS betreut wird, weitere Kinder aber z. B. eine Nachmittagsbetreuung eines Fördervereins besuchen. Wobei dies im allgemeinen nicht auf einer Entscheidung der Eltern beruht, sondern eher zufällig davon abhängt, welche Betreuung an der Grundschule am Wohnort angeboten wird. Um diese Ungerechtigkeit auszuschließen beantragten wir daher, die Satzung um den Passus „Offene Ganztagsschule …
… oder eine andere kostenpflichtige Fördermaßnahme (z. B. Nachmittagsbetreuung durch einen Förderverein) …
zu ergänzen
Von der Sache her wurde von Verwaltung in die gleiche Richtung argumentiert, es wurde aber eine andere Formulierung an anderer Stelle vorgeschlagen.
Dem stimmte der Ausschuß zu. Sobald uns das Protokoll mit dem genauen Wortlaut vorliegt, werden wir es hier bekanntgeben.
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