Jamaika kämpft für die energetische Sanierung der städtischen Gebäude

Die größten Möglichkeiten kommunaler Klimapolitik liegen in der Minderung des Energieverbrauchs für Gebäude. Zudem mindert dies natürlich auch die Energiekosten. Mit diesem Antrag soll dieser Weg systematisch und umfassend beschritten werden.

Energetische Sanierung der städtischen Gebäude in Lage

Sehr geehrter Herr Bürgermeister

Die Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP beantragen, dass die städtischen Gebäude schrittweise energetisch saniert werden.

Ziel
Der Rat der Stadt setzt sich zum Ziel, den Energieverbrauch in den kommunalen Einrichtungen in den nächsten 5 Jahren um 30 % zu verringern. Die bestehenden städtischen Gebäude werden im Rahmen von ohnehin erforderlichen Instandhaltungs- und Modernisierungsinvestitionen unter wirtschaftlichen Bedingungen auf den Standard energieeffizienter Neubauten modernisiert. Bei Neubauten wird der Passivhausstandard verbindlich. Das gilt auch für ein neues und angemietetes Rathaus. Ziel ist das Erreichen eines Passivhausstandards bei allen städtischen Gebäuden.

Umsetzung
Untersuchung aller städtischen Gebäude zur Klärung der Frage, welche Maßnahmen zur energetischen Sanierung der einzelnen Gebäude erforderlich sind, welche Kosten dafür voraussichtlich anfallen, ob Fördergelder dafür in Anspruch genommen werden können (z. B. KfW-Programm 218 „Energieeffizient sanieren Kommunen“) und welche Energieeinsparungen zu erwarten sind. Die Ergebnisse sollen in einem „Energiebericht für die städtischen Gebäude“ zusammen gefasst werden. Die Untersuchung soll in fünf Abschnitten erfolgen. Der erste Abschnitt soll die Objekte mit dem schlechtesten Energiestandard lt. Einschätzung bzw. Vorauswahl des Fachteams Gebäudemanagement bzw. des/der Energiebeauftragten enthalten. Die Objekte der Gebäudesparten Schulen, Kindergärten und sonstige städtische Gebäude sollen jeweils gleichmäßig auf die Untersuchungsabschnitte aufgeteilt werden. Objekte mit mehreren Gebäuden, die einen unterschiedlichen Energiestandard aufweisen, können ggf. in unter-schiedlichen Abschnitten untersucht werden. Die Untersuchung der Gebäude des ersten Abschnittes muss bis April 2010 abgeschlossen sein, die weiteren jeweils ein halbes Jahr später. Die mit der Untersuchung Beauftragten sollen eng mit der/dem neu einzustellenden Energiebeauftragten zusammenarbeiten.

Mit freundlichen Grüßen

CDU      Bündnis 90/Die Grünen     FDP

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