Viele Bürger und natürlich die zuständigen Planer bemühen sich um eine ansprechende Gestaltung ihrer Stadt. Auch der Bebauungsplan kann mit entsprechenden Festsetzungen dazu beitragen. In diesem Zusammenhang stellte Hans-Jürgen Hammesfahr folgende Anfrage
Eingrünung zwischen Friedrich-Ebert-Strasse und Bahngleisen
Festsetzungen im Bebauungsplan ermöglichen es, hässliche und unerwünschte Gestaltung geringer zu vermindern. Die betrifft zum Beispiel das Pflanzen von Bäumen und andere Maßnahmen zur Eingrünung. Daher die folgende Frage:
a) Entsprechen die vorgenommenen Eingrünungen im Bereich der neu entstandenen Gewerbebetriebe zwischen Friedrich-Ebert-Straße und Bahn den Festsetzungen des Bebauungsplanes?
b) Sind die dort entstandenen Betriebe ihrer Nachpflanzungspflicht nachgekommen? (Anfrage von Hans-Jürgen Hammesfahr)
Antwort
(Beigefügt dem Protokoll der Bauausschußsitzung vom 27.10.2010)
Eingrünung den Gewerbegebietes an der Friedrich-Ebert-Straße
Bezogen auf die Baumaßnahmen Friedrich-Ebert-Str. 19, 21, 25 (Fachmarktzentrum) konnten die Pflanzgebote des Bebauungsplanes nur teilweise umgesetzt werden aufgrund der Vorgaben der unteren Wasserbehörde im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens. Danach mussten die Baumstandorte innerhalb der Entwässerungsmulden erheblich reduziert werden. Gegenüber den Festsetzungen des Bebauungsplanes fehlen daher insgesamt 9 Baumstandorte. Für diese nicht hergestellten Pflanzgebote wurde die Zahlung eines Ersatzgeldes in Höhe von 3.000 € als Nebenbestimmung in die Baugenehmigung aufgenommen, das zweckgebunden für Baumpflanzungen auf stadteigenen Grundstücken, möglichst im angrenzenden Straßenraum verwendet werden soll. Das Ersatzgeld wurde vom Bauherrn im Oktober 2008 gezahlt. Die herzustellenden Begrünungsmaßnahmen auf den oben genannten Baugrundstucken wurden Ende 2007 ausgeführt bis auf 3 Baumstandorte westlich des Getränkemarktes. Diese sollten erst nach Abschluss der angrenzend auf dem Nachbargrundstück erfolgenden Erdarbeiten ausgeführt werden. Dies ist bisher noch nicht erfolgt. Die Pflanzung der noch fehlenden 3 Bäume und Ersatz für nicht angewachsene Bäume (mindestens ein Laubbaum) wird noch eingefordert.
Bezogen auf die Baumaßnahme Friedrich-Ebert-Str. 15-17 (IMO- Autowaschstraße) bestand für die Begrünung eine Ausführungsfrist für das Frühjahr 2009. Die Baumpflanzungen wurden bisher nicht hergestellt und sind noch einzufordern.
Für das zuletzt genehmigte Bauvorhaben Friedrich-Ebert-Str. 13 (Spielhalle) hat die Ausführungsfrist noch nicht begonnen.

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