Hanns-Jürgen Hammesfahr möchte wissen, welche Begrünungsauflagen die Firma Büker-Baustoffe für die neu errichtete Halle in Lage-Kachtenhausen zu erfüllen habe.
Hier die Antwort durch Herrn Jürs in der Sitzung vom 7.4.2011:
Herr Jürs erklärt, die Baumaßnahme sei am 12.5.2010 mit der Auflage bauaufsichtlich genehmigt werden, dass die Begrünungsmaßnahmen nach dem anerkannten Begrünungsplan vom 9.12.2009, der Bestandteil der Baugenehmigung ist, zu erfolgen haben. Im Sinne des Pflanzgebotes der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes bedeutet dieses, dass zu den Erschließungsstraßen zwischen den geplanten Baumstandorten unter Beachtung der freizuhaltenden Sichtdreiecke jeweils mindestens eine Strauchgruppe anzuordnen sei. Innerhalb der Gruppen sei jeweils ein Gehölz pro qm Pflanzfläche zu verwenden. Im Bereich der breiteren Grünflächen (z.B. Gartenausstellung entlang der Bundesstraße) seien die Strauchgruppen mindestens 4-reihig auszuführen (20 Stück pro Gruppe), ansonsten seien sie 2-reihig auszuführen (10 Stück pro Gruppe).
Die Mindestpflanzgröße müsse 60 cm- 1 m betragen. Entsprechend der Baugenehmigung seien 20% des Baugrundstückes als Grünfläche zu gestalten.
Zu den vorgeschriebenen Strauchgruppen seinen 15 hochstämmige Bäume, wie Eiche, Kastanie, Spitzahorn und Säuleneichen vorgesehen. Die Begrünungsmaßnahmen müssten in der nächstmöglichen Pflanzperiode nach Aufnahme der Nutzung erfolgen.
Wie die nachstehenden Fotos zeigen ist dies inzwischen erfolgt.
Besonders ist positiv anzumerken, das im Gegensatz zu anderen Baumaßnahmen in Lage, hier direkt große Bäume gepflanzt wurden, die das Zeug haben, das ganze Gelände in Zukunft ansprechend aussehen zu lassen.




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