4 Mitgliedern des Rates wurde vom Bürgermeister verwehrt, an der Sitzung des Lenkungsbeirates ‚Innenstadt‘ als Zuhörer teilzunehmen. Nach Einschaltung von Gerichten hat Herr Liebrecht seine Haltung geändert. Hier unsere Stellungnahme
‚Rauswurf‘ von vier Ratsmitgliedern aus dem Beirat ist nicht korrekt!
Vier Mitgliedern des Rates wurde vom Bürgermeister verwehrt, an der Sitzung des Lenkungsbeirates „Innenstadt“ als Zuhörer teilzunehmen. Nach Einschaltung von Gerichten hat Herr Liebrecht seine Haltung geändert.
Wie ist die Sachlage? Vor längerer Zeit hatte die SPD den Antrag gestellt, ein Gremium zu bilden, in dem das Projekt Innenstadt/City Center mit Bürgern und Beteiligten besprochen werden soll. Es wurde sogar ein auswärtiger Moderator vorgeschlagen, um die unterschiedlichen Meinungen an einen Tisch zu bringen. Nach einigem Hin- und Her wurde daraus ein Lenkungsbeirat mit dem Bürgermeister als Vorsitzendem, Vertretern der Parteien, gestaffelt nach Größe, der Verwaltung und des Investors – interessierte Bürger und Vereine kamen nicht mehr vor. Warum sie dieser ‚Mutation‘ zugestimmt hat, muss sich die SPD einmal fragen.
Wie die Geschäftsordnung eines Lenkungsbeirates ist, ist in der Gemeindeordnung nicht beschrieben, weil ein Gremium dieses Namens dort nicht vorkommt. Das ist aber kein Problem. In dem Beschlussvorschlag zum Lenkungsausschuss, den der Rat verabschiedete steht zum einen, wie sich der Beirat zusammensetzt und dann u.a. der Satz „Es gelten die Bestimmungen für die Ausschüsse des Rates“.
Was sagen diese Bestimmungen: Es gibt öffentliche und nichtöffentliche Sitzungen. An öffentlichen Sitzungen dürfen alle Bürger, die Vertreter der Presse u.a. als Zuhörer teilnehmen. An nichtöffentlichen Sitzungen dürfen neben den in den Ausschuss gewählten Ratsmitgliedern und sachkundigen Bürgern alle Ratsmitglieder (auch jene, die nicht Mitglieder dieses Ausschusses sind) teilnehmen. Dies kommt nicht häufig vor, aber gelegentlich nehmen solche Ratsmitglieder teil, weil sie sich schon im Vorfeld aus erster Hand über eine Sachlage informieren wollen, über die sie ja später, wenn die Beschlussvorlage den Rat selbst erreicht hat, auch entscheiden müssen.
Da für den Lenkungsbeirat laut Beschluss des Rates die Bestimmungen für Ausschüsse gelten, ist es für alle Ratsmitglieder möglich, an den Sitzungen des Lenkungsausschusses teilzunehmen – unabhängig von der Frage, ob der Ausschuss öffentlich oder nichtöffentlich tagt. Dass die vier Ratsmitglieder vom Bürgermeister aus dem Ratssaal „komplimentiert“ wurden, ist nicht korrekt. Im übrigen war in einem Schreiben an alle Ratsmitglieder, in dem die Ratssitzung im August abgesagt wurde, ausdrücklich darauf hingewiesen worden, dass im Lenkungsbeirat zur Sache Innenstadterneuerung vorgetragen würde. Es wurden also im Prinzip alle Ratsmitglieder zu einer Teilnahme eingeladen.
Das alles verstehe wer will.
Nachdem einige Ratsmitglieder juristisch gegen den Rauswurf vorgegangen sind, hat der Bürgermeister eine Kehrtwende gemacht, die nächste Sitzung des Lenkungsbeirates ausfallen lassen und die dann folgende Sitzung für öffentlich erklärt.
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