Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
wir beantragen die Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuern in der Stadt Lage ab dem 01.01.2015 zu ändern. Der bisher gültige Steuersatz von 16 % ist auf 19% der Einspielergebnisse anzuheben.
Begründung:
Das OVG Münster hat am 15.11.2010 festgestellt, dass ein Steuersatz von 19 % zulässig ist und nicht die wirtschaftliche Grundlage der Spielautomatenbetreiber zerstört.
Die Vergnügungssteuersätze in den Nachbarkommunen liegen über dem derzeit in Lage gültigen Steuersatz von 16 % . (Detmold: 19%, Bad Salzuflen: 17%, Lemgo: 17%, Herford: 19%, Bielefeld: 20%)
Bei einer von uns vorgeschlagenen Erhöhung um 3% sind Mehrerträge von etwa 100 000 € zu erwarten.
Mit freundlichen Grüßen
Bündnis 90 / Die Grünen – Jürgen Rosenow
Kommentar verfassen
Verwandte Artikel
Fahrradständer Grundschule Müssen
14.3.2024 – Rat Im Rahmen der Parkplatzsanierung an der Grundschule Müssen sollen der vorhandene Fahrradständer saniert und ein weiterer an der Turnhalle gebaut werden. Für den schulseitigen ist die Stadt…
Weiterlesen »
Rat diskutiert über die Trierer Erklärung
Dem Rat liegt ein Antrag vor, die Trierer Erklärung des Städte- und Gemeindebundes zu unterstützen.
Trierer Erklärung im Wortlaut.
Weiterlesen »
Mehlbeere – Baum des Jahres 2024
Dieses Jahr fiel die Wahl auf die Mehlbeere. Ein recht unbekannter und nicht gerade häufiger Baum. Sie gehört nicht zu den mächtigsten Baumarten. 12 Meter schafft sie aber durchaus. Sie…
Weiterlesen »