Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
wir beantragen die Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuern in der Stadt Lage ab dem 01.01.2015 zu ändern. Der bisher gültige Steuersatz von 16 % ist auf 19% der Einspielergebnisse anzuheben.
Begründung:
Das OVG Münster hat am 15.11.2010 festgestellt, dass ein Steuersatz von 19 % zulässig ist und nicht die wirtschaftliche Grundlage der Spielautomatenbetreiber zerstört.
Die Vergnügungssteuersätze in den Nachbarkommunen liegen über dem derzeit in Lage gültigen Steuersatz von 16 % . (Detmold: 19%, Bad Salzuflen: 17%, Lemgo: 17%, Herford: 19%, Bielefeld: 20%)
Bei einer von uns vorgeschlagenen Erhöhung um 3% sind Mehrerträge von etwa 100 000 € zu erwarten.
Mit freundlichen Grüßen
Bündnis 90 / Die Grünen – Jürgen Rosenow


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