Zahlreiche Hochwasserereignisse der letzten Monate und die Diskussion um das Bauvorhaben an der Hirschbergerstraße haben das Thema auf die Tagesordnung gebracht. Aus Gründen des Hochwasserschutzes sollte der Rat einen Grundsatzbeschluss fassen, dass in den Auenbereichen keine Bebauung genehmigt wird.
Hochwasserschutz – Grundsatzbeschluss: Keine weitere Bebauung in den Auenbereichen der Fließgewässer
Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen stellt folgenden Antrag:
Wir beantragen, dass die Auenbereiche der Lagenser Fließgewässer zukünftig von jeglichen baulichen Anlagen freizuhalten sind. Das heißt, dass eine weitere Bebauung sowohl im gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsbereich als auch im natürlichen Überschwemmungsbereich (HQExtrem) nicht mehr zulässig ist.
Begründung:
Die Diskussion um den Bebauungsplan G 10 C „Hirschberger Straße“ hat erneut gezeigt, dass die Bebauung von Flächen im Auenbereich der Fließgewässer nicht zu verantworten ist.
Die, bedingt durch den Klimawandel, immer häufiger und stärker auftretenden Hochwasserereignisse erfordern wirkungsvolle Hochwasserschutzmaßnahmen. Fehler der Vergangenheit, wie die Verrohrung und Begradigung von Fließgewässern und die Bebauung in den Auenbereichen müssen, wenn eben möglich, korrigiert werden.
Mit den Europäischen Wasserrahmenrichtlinien WRRL liegt auch der Stadt Lage ein hilfreiches Handlungskonzept vor. Der Rat der Stadt Lage hat 2012 die Umsetzungsfahrpläne für die Gewässersyteme Werre und Bega zur Erreichung des guten ökologischen Zustandes verabschiedet. Die in den WRRL geforderten Renaturierungsmaßnahmen sind der beste Hochwasserschutz und machen erforderlich, dass die Auenbereiche besser als bisher geschützt werden. Außerdem würde dieser stadtnahe Uferbereich der Werre eine Aufwertung erfahren, die der Naherholung dient.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Rosenow
Ergebnisse:
22. 9. 16 – Im Rat wird der Eingang des Antrages bestätigt.
3. 11. 16 – Bau- und Planungsausschuss:
Der Ausschuss ist einvernehmlich der Ansicht, dass dieser Punkt vertagt werden sollte. Der Antrag sollte in den Fraktionen beraten werden und dann erneut zur Sprache kommen.
16. 2. 17 – Bau- und Planungsausschuss:
Dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass die Auenbereich der Lagenser Fließgewässer zukünftig von jeglichen baulichen Anlagen freizuhalten sind, d. h., dass eine weitere Bebauung sowohl im gesetzlichen festgesetzten Überschwemmungsbereich als auch im natürlichen Überschwemmungsbereich (HQext-rem) nicht mehr zulässig ist, wird stattgegeben.
Abstimmung: 9 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
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