Jürgen Rosenow – für die Grünen im Rat – gibt zur Sitzung des Bau- und Planungsausschusses eine Stellungnahme ab. Es geht um die überdimensionierten Hecken und Zäune im Baugebiet Jettenkamp und den Antrag der CDU zu diesem Thema. Auch von die anderen Parteien im Ausschuss äußern sich ablehnend zu dem Antrag.
Grüne wehren sich gegen nachträgliche Infragestellungen von Satzungen
Die CDU beantragt die ersatzlose Streichung einer Gestaltungsvorschrift des Wohngebietes Jettenkamp und fordert, den mühsam im Bauausschuss gefundenen Kompromiss wieder aufzuheben.
In diesem Baugebiet war per Satzung festgesetzt, dass Einfriedigungen im Vorgartenbereich 60cm (jetzt 100 cm) nicht überschreiten dürfen. Für Sichtschutzzwecke dürfen bis zu einer Länge von 5 m je Grundstücksseite Sichtschutzzäune in einer Höhe von bis zu 2 m errichtet werden.
Alle Bauherren dieses Neubaugebietes kannten diese Satzungsvorschriften. Neun Bauherren haben allerdings die Satzung missachtet und bis zu 2 m hohe Stabmattenzäune auf der gesamten Vorgartenfront errichtet. Nach der Rückbauverfügung haben drei der betroffenen Grundstückseigentümer ihre Zäune zurückgebaut. Die anderen Grundstückseigentümer weigern sich standhaft und verstoßen somit gegen die städtische Satzung.
Stadt die Verwaltung zu unterstützen, will nun die CDU diese Satzungsbestimmungen gleich ganz aufheben und somit den Bauherren, die gegen geltendes Ortsrecht verstoßen, entgegenkommen. Würde der Bauausschuss diesem Ansinnen folgen, müssten sich all die Grundstückseigentümer, die sich von vornherein an die Gestaltungssatzung gehalten haben, bzw. nach der Ordnungsverfügung durch die Stadt ihre überdimensionierten Zaunanlagen zurückgebaut haben, veralbert fühlen.
Die bis zu zwei Meter hohen Stabmattenzäune sind für viele Nachbarn nicht zumutbar. Die CDU argumentiert, dass durch die Zäune die Sicherheit der Bürger erhöht werde. Das Gegenteil ist nach Ansicht der Grünen der Fall. Der Kontakt zwischen den Nachbarn wird erschwert und es entstehen neue Angsträume im Verkehrsraum.
Wenn der Bauausschuss anfangen würde, geltende Satzungsbestimmungen in einem Baugebiet aufzuheben, dann hätten alle Bauherren aller B-Pläne das gleiche Recht. Gestaltungssatzungen, die ein friedliches Miteinander in einer Wohnsiedlung regeln sollen und die städtebauliche Qualität sicherstellen sollen, wären Makulatur.
Beratungsergebnis im Ausschuss:
Der Bau- und Planungsausschuss lehnt in seiner Sitzung am 14.6.2018 die Antrag mit 5 zu 11 Stimmen ab. So kann die sinnvolle Regelung bestehen bleiben und die Verwaltung ist gefordert, sie durchzusetzen.




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