Brinkmannsches Haus, Heidensche Straße, an neuem Standort wieder aufgebaut

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Satzung zur Konkretisierung der Denkmalschutzaufgaben

Weitere Infos: Liste der Baudenkmäler in Lage
Im Sommer 2021 wird der Antrag endlich in den Gremien behandelt. Der Bürgermeister berichtet, dass derzeit  der Entwurf eines neuen Denkmalschutzgesetzes (DSchG) im Landtag beraten wird, und schlägt deshalb vor, diese  Entscheidung abzuwarten. Sobald das neue Gesetz vorliegt, wird die Angelegenheit entsprechend beraten.

In letzter Zeit entstanden Unklarheiten darüber, an welcher Stelle und von welchen Gremien in Lage die Denkmalschutzangelegenheiten zu behandeln seien. Die Grünen beantragen, dies durch eine Satzung klarzustellen.

Antrag auf Erlass einer Satzung über die Zuweisung und Konkretisierung der Aufgaben nach dem Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen auf den Ausschuss für Kultur und Tourismus der Stadt Lage

Begründung:

In der Sitzung des Ausschusses für Kultur und Tourismus v. 20.11.2019 äußerte der Vorsitzende Herr Kaup auf Nachfrage, „dass der Denkmalschutz nach einer Änderung durch die Bezirksregierung nunmehr Sache der Verwaltung sei“ und nicht mehr in diesem Ausschuss behandelt werde. Herr Landrock widersprach dem nicht.

Nach Protokolllage wurde der Ausschuss von der Unteren Denkmalbehörde nicht darüber informiert, dass für einen in der Denkmalliste der Stadt Lage eingetragenen Eisenbahnbrückenbau (Gemarkung Wissentrup, Flur 11, Flurstück 205) auf Antrag der DB Netz AG im Jahr 2018 eine Abrissgenehmigung erteilt wurde. Somit konnte er seine ihm gesetzlich zustehenden Anhörungs- und Empfehlungsrechte nicht wahrnehmen. Es muss befürchtet werden, dass in ggf. weiteren Angelegenheiten seitens der Unteren Denkmalbehörde ähnlich gehandelt wurde bzw. wird.

Nach § 23 (2) DSchG ist „[b]ei jeder Unteren Denkmalbehörde [ist] ein Ausschuss ihrer Vertretung für die Aufgaben nach diesem Gesetz zu bestimmen. Die Vertretung bestimmt durch Satzung, ob ein Denkmalausschuss gebildet oder welchem anderen Ausschuss diese Aufgabe zugewiesen wird. In der Satzung soll die Möglichkeit vorgesehen werden, dass an Beratungen von Aufgaben nach diesem Gesetz zusätzlich für die Denkmalpflege sachverständige Bürger mit beratender Stimme teilnehmen.“

Die „Regelung der Zuständigkeiten des Rates und der Ausschüsse gemäß Ratsbeschluss vom 17. Dezember 2018“ besagt, dass in der Stadt Lage der Ausschuss für Kultur und Tourismus für Angelegenheiten des Denkmalschutzes nach dem DSchG zuständig ist.

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Vorschlag für die Satzung:

Satzung der Stadt Lage über die Zuweisung der Aufgaben nach dem Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen auf den Ausschuss für Kultur und Tourismus vom xx.xx. 2020

Der Rat der Stadt Lage hat in seiner Sitzung am xx.xx 2020 aufgrund des § 7, Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung

der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 und des § 23 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz – DSchG vom 11. März 1980 (GV. NRW. S. 226/SGV. NRW. 224) zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 934), folgende Satzung beschlossen:

§1 Die Aufgaben nach dem Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen werden dem Ausschuss für Kultur und Tourismus zugewiesen.

§2 Dem Ausschuss für Kultur und Tourismus werden Anhörungs- und Empfehlungsrechte übertragen bei

1. der Unterschutzstellung von Denkmalbereichen (§§ 5, 6 Denkmalschutzgesetz NRW),

2. der Aufstellung und Fortschreibung von Denkmalpflegeplänen (§ 25 Denkmalschutz-gesetz NRW),

3. der Eintragung von Denkmälern von gesamtstädtischer Bedeutung in die Denkmalliste, sofern

a) ein entsprechender Antrag des Eigentümers oder des Landschaftsverbandes von der Unteren Denkmalbehörde abgelehnt werden soll,

b) gegen die von Amts wegen erklärte Aufnahme Widerspruch erhoben wurde,

4. geplantem Abriss oder geplanten erheblichen Veränderungen von Bauten auf dem Gemeindegebiet, die Bestandteil des Antrags der LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen (“Benehmensliste”) sind,

5. geplanten Veränderungen an unter Denkmalschutz stehenden Bauten auf dem Gemeindegebiet.

§3 An den Beratungen im Ausschuss für Kultur und Tourismus können in Angelegenheiten des Denkmalschutzes zusätzliche sachverständige Bürgerinnen und Bürger, die vom Rat zu benennen sind, mit beratender Stimme teilnehmen.

§4 Die aktuelle Denkmalliste wird auf den Internetseiten der Stadt Lage eingestellt.


Beratungsergebnisse:

Ratssitzung 30.3.2020: Der Bürgermeister gibt den Eingang des Antrages bekannt. Er soll im Ausschuss für Kultur und Tourismus behandelt werden.

Hauptausschuss 7.12.21: Bei drei Enthaltungen und ohne Gegenstimmen wird dem Rat empfohlen die folgende Satzung zu beschließen:
„§ 1 Die Aufgaben des nach § 23 Abs. 2 Denkmalschutzgesetz NRW zu bildenden Denkmalausschusses werden dem Ausschuss für Kultur, Tourismus und Ehrenamt zugewiesen.
§ 2 Auf Vorschlag des Ausschusses für Kultur, Tourismus und Ehrenamt bestellt der Rat bis zu zwei für die Denkmalpflege sachverständige Bürger*innen.
§ 3 Die vorstehende Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Rat am 21.12.21: Die Satzung wird, wie vom Hauptausschuss vorgeschlagen, vom Rat mit 36 Ja-Stimmen, bei 3 Enthaltungen beschlossen.

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