Jürgen Rosenow – für die Grünen im Hauptausschuss stellt folgende Anfrage:
Am Vorlandweg entsteht ein Wohngebäude auf einem Privatgrundstück.
In das an der Grundstücksgrenze verlaufende Kleingewässer wurde eine Betonwand gesetzt. Außerdem wurden im Außenbereich Aufschüttungen vorgenommen. (s. Anlagen – Plan und Foto) Im Jahr 2003 hat es in dem Gebiet ein Starkregenereignis gegeben, infolgedessen es Überflutungen und vollgelaufene Keller zu beklagen gab.
Die Verbauung des Kleingewässers steht im Gegensatz zu den Zielen der Wasserrahmenrichtlinien.
Sind für diese beiden Baumaßnahmen Genehmigungen erteilt worden?
Falls ja, wer ist für die Erteilung entsprechender Genehmigungen
verantwortlich?
Antwort der Stadtverwaltung:
(Beigeordneter Torsten Paulussen) in der Sitzung:
„Die Untere Wasserbehörde des Kreises Lippe hatte keine Bedenken gegen diese Baumaßnahme. Die Stadtverwaltung war deshalb gezwungen, dem Bauvorhaben in dieser Form zuzustimmen.
Die Rechtmäßigkeit der Aufschüttung muss noch abschließend geprüft werden.“
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