Sehr geehrter Herr Bürgermeister Kalkreuter,
auf der letzten Sitzung des Sozialausschusses des Kreises Lippe am 17.08.2020 wurde berichtet, dass Corona
bedingt die Schuleingangsuntersuchungen für die Kinder, die schulpflichtig wurden, nicht oder nur teilweise
vom Gesundheitsamt des Kreises Lippe durchgeführt wurden.
Dazu bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
- Welche Erkenntnisse liegen der Stadt Lage dazu vor ?
- Wie viele Kinder konnten nicht untersucht werden?
- Sollen die Untersuchungen nachgeholt werden?
- Wann sollen die Untersuchungen nachgeholt werden?
- Welche Auswirkungen haben die nicht durchgeführten Untersuchungen
– auf eventuell nicht festgestellten Förderbedarf der Kinder?
– auf Unterstützungsleistungen in den Klassen?
Weitere Infos:
Schuleingangsuntersuchung für die Kinder, die schulpflichtig geworden sind oder werden. Die Untersuchung der Fähigkeiten, die für das Erlernen von schulischen Fertigkeiten notwendig sind, ist Gegenstand der Schuleingangsuntersuchung.
Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst des Kreises Lippe ist zur Durchführung von Schuleingangsuntersuchungen verpflichtet. Diese sind gesetzlich vorgeschrieben im § 54 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen und Teil des Schulaufnahmeverfahrens.
Die Schuleingangsuntersuchungen stehen in NRW zusätzlich in Verbindung mit dem § 12 ÖGDG NRW. In allen Gesundheitsämtern in NRW ist die Schuleingangsuntersuchung nach dem Bielefelder Modell, unter anderem mit Hilfe des standardisierten Verfahrens Sozialpädiatrisches Entwicklungsscreening für Schuleingangsuntersuchungen (SOPESS), durchzuführen.
Ziel der Schuleingangsuntersuchung ist es, die Schulfähigkeit aller Schulanfängerinnen/Schulanfänger festzustellen. Es soll geprüft werden, ob die Kinder in der Lage sind, mit den Anforderungen des neuen schulischen Umfeldes umgehen zu können.
Vorläufige Antwort
nach zwei Tagen eine vorläufige Antwort der Verwaltung, hier des Fachbereichs Schule, Sport, Kultur, Jugend u. Soziales:
Ich habe die Anfrage an das Gesundheitsamt des Kreises Lippe weitergeleitet, das insbesondere zu den Fragen 2 bis 5 Stellung beziehen soll / kann. Uns ist nur bekannt, dass an einigen Grundschulen, die im Zeitplan des Gesundheitsamtes später vorgesehen waren, keine Untersuchungen stattgefunden haben. Wie der „Ersatzzeitplan“ aussieht, ist uns (noch) nicht bekannt.
Sobald uns eine Stellungnahme vorliegt, erhalten Sie weitere Nachricht.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Klaus Landrock
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