Bei Gesprächen mit Inhabern von Geschäften in der Innenstadt bzw. Besitzern der entsprechenden Immobilien über die geplanten ISTEK-Maßnahmen wurde den Grünen die Frage gestellt: “Wie steht es um die Beitragspflichtigkeit bei diesen Vorhaben?” Wie andere Parteien auch werben wir in Gesprächen für die ISEK-Maßnahmen. Dazu ist aber erforderlich, daß wir zu den angesprochenen Fragen eine definitive Antwort geben können. Reimund Neumann – für die Grünen im Stadtentwicklungsausschuss – konnte in den Unterlagen keine definitive Antwort finden:
Dort ist nur zu entnehmen:
Marktplatz: Prüfung der Beitragspflichtigkeit: Es fallen keine KAG-Beiträge an.
Bergstraße: Bei der Prüfung der Beitragspflichtigkeit der Anlieger für die Maßnahmen ist festgestellt worden, dass aufgrund der heute schon bestehenden Gestaltung als Fußgängerzone eine Beteiligung der Anlieger nicht möglich ist. Prüfung der Beitragspflichtigkeit: Es fallen keine KAG-Beiträge an.
Von-Cölln-Straße: Prüfung der Beitragspflichtigkeit bzgl. KAG-Beiträge noch nicht abschließend erfolgt.
Quartiersplatz Heidensche Straße – Lange Straße: Prüfung der Beitragspflichtigkeit bezüglich KAG-Beiträge noch nicht abschließend erfolgt.
Er stellte deshalb folgende Anfrage:
Wann kann die abschließende Prüfung für die Beitragspflichtigkeit nach KAG für alle Maßnahmen des ISTEK erfolgen?
Ist auszuschließen, dass für eine der Maßnahmen Beiträge nach BauGB anfallen?
Antwort durch Herrn Limpke von der Stadtverwaltung im Ausschuss am 16.2.21
… dass nach gegenwärtigen Erkenntnissen für Maßnahmen im Bereich des Marktplatzes, der Bergstraße und des Quartiersplatzes Heidensche Straße / Lange Straße keine Beiträge nach dem Baugesetzbuch (BauGB) oder Kommunalabgabengesetz (KAG) anfallen werden. Anders sehe es jedoch für einen Ausbau (nachmalige Herstellung) der Von-Cölln-Straße aus. Hier würden Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) anfallen.

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