Lage betreffender Ausschnitt aus dem Entwurf des Regionalplans

Ausschnitt aus dem Entwurf des Regionalplans

Wenig Lob, viel Tadel – Viele Stellungnahmen zum Regionalplan

Zu vielen Punkten haben Bürger, Vereine und Parteien Stellungnahmen abgegeben. Beispielhaft listen wir hier einige auf:

Nationalpark Senne
Wir fordern, zum Schutz und zur Entwicklung der Senne mit angrenzendem Teutoburger Wald und nördlichem Eggegebirge die Darstellung des Gebietes als Vorranggebiet – Bereich zum Schutz der Natur mit einem Symbol Nationalpark darzustellen.

Straßenneubauprojekte
Die vorrangige Behandlung von Trassen des Bundesverkehrswegeplans 2030 lehnen wir GRÜNE ab. Vor dem Hintergrund der Klimaziele der EU und des Pariser Klimaabkommens sind sofortige massive Anstrengungen zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes im Straßenverkehr zu treffen. Neubauvorhaben von Ortsumgehungen widersprechen diesem Ziel.

ÖPNV
Die Mobilitätsstrategie, die die Forderungen der Regionale mitberücksichtigt, ist ausdrücklich zu begrüßen. Wir begrüßen zudem die Planungen für die Stärkung des Bahnverkehrs in der Region mit den Zielen und Grundsätzen V 4 bis V 13. Beispiele: die Reaktivierung der TWE-Strecke im Kreis Gütersloh sowie die Ertüchtigung der Begatalbahn als zentrales Entwicklungsvorhaben für den Kreis Lippe.

Radschnellwege
Der Ausbau der Radschnellwege geht nur sehr mühsam voran. Sie sollten deshalb in die Darstellung des Regionalplans aufgenommen werden um die Planung und Erstellung zu erleichtern und zu beschleunigen.

Windenergie
Mit den vor allem durch die Bundes- aber auch Landesregierung gesetzten Zielen zur Reduzierung von CO2 sowie dem Ausstieg aus der Kernenergie und mittelfristig auch aus der Kohleverstromung rücken alternative Energien in den Fokus der Energieversorgung.
Dies gilt besonders für die Windenergie, ohne deren weiteren Ausbau die geforderte Energiewende nicht zu schaffen ist. Durch unübersichtliche und komplizierte Verfahren ist der Ausbau der Windenergie in den letzten Jahren entgegen den allseitigen Bekenntnissen zur Energiewende maßgeblich gebremst worden und liegt hinter den Erfordernissen zurück. Umso unverständlicher ist es für mich, dass der Regionalplan hier zur Windenergie keinerlei Festlegung trifft.
Solche Festlegungen können den Kommunen und Investoren Argumente an die Hand geben, in schwierigen juristischen Auseinandersetzungen besser zu bestehen und den Ausbau der Windenergie voranzutreiben.
Der Regionalplan sollte deshalb ein klares Votum für die Notwendigkeit des Ausbaus der Windenergie enthalten und durch Vorschlag entsprechender Flächen der Windenergie substantiell Raum verschaffen, ähnlich, wie es auch bei der Ausweisung von Gewerbeflächen üblich ist.

Klimaschutz/Klimaanpassung
Der Grundsatz F 37 zu Kaltluftleitbahnen (S. 204 im Textteil) sollte in den Planungen stärker Berücksichtigung finden und nicht hinter anderen Planungen zurückstehen. Der Fachbeitrag Klimaschutz weist etwa das Gebiet um Lemgo und den Westen des Kreises Lippe als überörtliche Kaltluft-Leitbahn und Einzugsgebiete sehr hoher Priorität aus (LANUV 2018: 125). Diese Leitbahnen gilt es möglichst zu erhalten und nicht zu zerschneiden.
Das LANUV empfiehlt weiter, entsprechende Flächen mit einer hohen Klimarelevanz freizuhalten und von entgegengesetzten Festlegungen auszuschließen. Die vorgeschlagenen Zielformulierungen werden im Regionalplan allerdings auf einen Grundsatz heruntergestuft (F37).

Flexibilisierung der Flächeninanspruchnahme erfordert Flächenbeschränkung
Im neuen Regionalplan werden auf der Karte mehr Flächen für ASB und GIB ausgewiesen, als im Textteil zugebilligt werden. (Flexibilisierung) Dies ist eine sinnvolle Änderung der Vorgehensweise, denn in der Vergangenheit wurden oft gute Entwicklungsmöglichkeiten blockiert, z.B. weil die vorgesehenen Grundstücke nicht verfügbar waren. Die Entwicklung war dann von Zufälligkeiten abhängig und erfolgte nicht mehr nach sachlichen Kriterien. Durch die Flexibilisierung wird dies vermieden und der Gestaltungsspielraum der Kommunen erweitert.
Dieser positive Aspekt hat aber zur Folge, dass der Flächenverbrauch nun schneller steigen wird, denn der (zufällige) Bremseffekt nicht verfügbarer Flächen entfällt, da die Kommunen auf andere Flächen ausweichen können. Dies läuft allen Bemühungen den Flächenverbrauch zu begrenzen zuwider.
Eine Flexibilisierung darf deshalb nur eingeführt werden, wenn sie mit einem deutlich zurückgefahrenen Flächenkontingent in den textlichen Festsetzungen einhergeht.

Reduzierung der Flächeninanspruchnahme und der Berücksichtigung des 30 ha-Ziels der Bundesregierung:
Die den Kommunen zugestandenen Flächenkontingente für Wirtschafts- und Wohnbauflächen im Planungsraum OWL erreichen Werte, die mit der gemäß Deutscher Nachhaltigkeitsstrategie 2018 beschlossenen bundesweiten Zielsetzung einer Reduzierung der Flächeninanspruchnahme auf weniger als 30 ha pro Tag bis 2030 nicht in Übereinstimmung stehen. Werden diese Vorgaben auf die Region OWL übertragen, ergibt sich eine Überschreitung der auf Basis des Nachhaltigkeitsziels ermittelten Werte um 49%.

Weitere Stellungnahmen:
Die Grünen Lemgo
BUND Lippe
Nabu, LNU und BUND NRW

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