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Salomonisches Urteil zur Frage der Gottesdienste nach Ostern

Der Rat hatte in seiner letzten Sitzung den Bürgermeister beauftragt, wegen der Coronalage, Präsenzgottesdienste in Lage nicht zu gestatten. Auch die Grünen unterstützten den Antrag. Diese Postition stellte sich gegen die nordrheinwestfälische Staatskanzelei, die eine gegenteilige Auffassung vertrat.

Zwei Kirchengemeinden wollten das nicht hinnehmen und klagten. Einer Kirchengemeinde wurde Präsenzgottesdienst gestattet. Der zweiten Gemeinde werden vom Gericht keine Gottesdienste erlaubt, weil das Gericht das Hygienekonzept aus nicht ausreichend ansah.

Siehe LZ-online

Hier der Bericht der LZ vom 29.3.21 über den Tagesordnungspunkt in der Ratssitzung:

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