Die Bundesregierung hat im Frühjahr offenbar ohne Not der Zahlung von 1,4 Milliarden Euro an den schwedischen Staatskonzern Vattenfall zugestimmt. Das legt ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Energiecharta-Vertrag nahe. Die Richter stellen darin klar, dass Konzerne aus EU-Staaten andere EU-Staaten nicht vor privaten Schiedsgerichten verklagen dürfen – auch wenn der Vertrag eine solche Klagemöglichkeit vorsieht.
Vattenfall hatte just unter Berufung auf eine solche Klausel im Energiecharta-Vertrag die Bundesregierung vor einem privaten Schiedsgericht auf Schadensersatz verklagt, weil die Pannenmeiler Brunsbüttel und Krümmel nach Fukushima ihre Betriebserlaubnis verloren hatten. Mit dem Anfang März geschlossenen, 1,4 Milliarden Euro teuren Vergleich kam die schwarz-rote Regierung einem Urteil des Schiedsgerichts zuvor. Fachleuten zufolge war allerdings schon damals absehbar, dass der EuGH solchen Schiedsgerichtsklagen den juristischen Boden entziehen würde: Schon 2018 hatte der EuGH in einem ähnlichen Fall nämlich genauso geurteilt. Unter solchen Umständen einen so teuren Vergleich zu schließen, urteilt ein Gastkommentator im „Handelsblatt“, sei wie „Lösegeld zahlen, nachdem bereits klar geworden ist, dass die Geisel fliehen konnte.“
(Aus dem ausgestrahlt-Magazin Nr. 53)

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