Die Verwaltung wird beauftragt, die aktuellen Schulhofsituationen zu prüfen und gemeinsam
mit den Schulen entsprechende Maßnahmen zu eruieren. Dabei sollen vor allem versiegelte
Flächen zugunsten von Grünflächen freigelegt werden.
Ferner sollen Mulden, Rigolen oder Retentionsflächen zum Rückhalt, zur Versickerung und
Speicherung von Niederschlagswasser angelegt werden. Gleichzeitig sollen Bäume und
Sträucher als kühle Lernzonen angepflanzt werden.
Eine Förderung dieser Maßnahmen ist über das Landesprogramm „Klimavorsorge in Kommunen“
möglich. Siehe auch: https://www.lanuv.nrw.de/landesamt/foerderprogramme/klimawandelvorsorge.
Gefördert werden u.a. investive Maßnahmen auf Schul- oder Kitahöfen,
die zu einer Abmilderung der Auswirkungen des Klimawandels führen und somit der Klimawandel-
Vorsorge dienen.
Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushalt 2023 bereitzustellen.
Begründung:
Schulen sind nicht nur Orte des Lernens. Sie sind Orte, an denen sich Schüler*innen und
Lehrende zumeist bis in den Nachmittag hinein aufhalten und wohlfühlen müssen. Angesichts
der zunehmenden Hitzeperioden in den vergangenen Sommern muss an den Schulen
eine angenehme Umgebung geschaffen werden, in der es sich gut lernen und lehren lässt.
Ergebnisse:
19.12.2022 Hauptausschuss: Der Antrag wird im Rahmen der Diskussion in folgender Weise umformuliert:
Für die Entsiegelung kommunaler Flächen, insbesondere Schulhöfe, werden für 2023 haushaltsneutral jeweils 50.000,- EUR in den entsprechenden Einnahme– und Auszahlungskonten eingestellt.
Die Verwaltung wird beauftragt, Fördermittel aus dem Landesprogramm „Klimavorsorge in Kommunen“ für geplante Maßnahmen zu beantragen.
Dieser Vorschlag wird einstimmig beschlossen.
Bericht in der LZ vom 5.4.2023 über den Fortgang der Fördermittelbeantragung:

Bericht in der LZ vom 20.3.2023 über die Vorstellung des Projektes im Schulausschuss:

Bericht in der LZ über die Haushaltsberatung:

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