Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, beantragt Gelder für die Vorprüfung der
technischen und wirtschaftlichen Machbarkeit der Errichtung einer aufgeständerten
Photovoltaikanlage im Rahmen der Sanierung des Parkplatzes des Schul- und Sportzentrums
Werreanger. Sofern die Stadtverwaltung nicht in der Lage sein sollte die Ingenieurleistungen selbst zu erbringen, soll ein geeignetes Ingenieurbüro mit der Aufgabe betraut werden. Hierfür sind Haushaltsmittel in entsprechender Höhe im Haushalt 2023 anzusetzen.
Begründung:
Gemäß der Landesbauordnung (BauO NRW) ist beim Neubau eines für eine Solarnutzung
geeigneten offenen Parkplatzes, welcher einem Nicht-Wohngebäude dient,
mit mehr als 35 Stellplätzen für Kraftfahrzeuge über der für eine Solarnutzung geeigneten
Stellplatzfläche eine Photovoltaikanlage zu installieren, wenn der Antrag
auf Baugenehmigung ab dem 1. Januar 2022 bei der unteren Bauaufsichtsbehörde
eingeht.
Da es sich im Hinblick auf den Parkplatz am Werreanger nicht um einen Neubau,
sondern um eine Sanierung handelt, sind die gesetzlichen Regelungen hier zwar
nicht anzuwenden. Dennoch ist die Intention des Landesgesetzgebers vor dem Hintergrund
der dramatischen Entwicklung des Klimawandels und der deshalb erforderlichen
Energiewende klar und eindeutig. Ihr kann in unserer Kommune im Rahmen
der bereits beschlossenen Parkplatzsanierung ohne Zweifel gefolgt werden.
Würde die Stadt Lage im vorliegenden Fall von einer Parkplatzüberdachung mit einer
Photovoltaikanlage absehen, käme sie ihrer Vorbildfunktion gegenüber Gewerbebetrieben,
die der Pflicht zur Errichtung einer Photovoltaikanlage über einer Fläche von mehr als 35 Stellplätzen unterliegen, nicht nach und würde den Absichten des Landesgesetzgebers zuwiderhandeln. Das kann kein verantwortlich Handelnder wollen.
Weitere, bzw. den Absichten des Landesgesetzgebers zugrundeliegende Gründe für
die beantragte Maßnahme werden im Folgenden aufgeführt:
- Es wird zusätzliche Fläche für die Erzeugung von Strom mit erneuerbarer Energie genutzt. Dies ist ein Beitrag zur Stärkung des notwendigen Photovoltaik-Ausbaus in Nordrhein-Westfalen und eine innovative Kombination von Städtebau, Verkehrs- und Energiewende.
- Der erzeugte grüne Strom kann für den Eigenverbrauch genutzt werden. Überschüssige Energie kann gewinnbringend veräußert werden.
- Die versiegelten Parkflächen werden ökologisch sinnvoll genutzt.
- Der Solarstrom kann u.a. vor Ort für die Elektromobilität genutzt werden, indem zusätzlich Ladesäulen errichtet werden.
- Die überdachten Stellplätze bieten den abgestellten Fahrzeugen zu jeder Jahreszeit Schutz.
- Auch Personen sind vor Sonne, Regen und Schnee durch bedachte Parkplätzt geschützt.
- Es könnte sogar bei vollflächiger Überdachung der Winterdienst gespart werden.

Hier ein Beispiel einer Anlage auf einem Parkplatz. Quellenangabe Foto: FuturaSun & Samandel

Beratungsergebnisse:
Hauptausschuss 19.12.2022: Der Antrag wird mit den weiteren Anträgen zum Thema Photovoltaik verbunden (Photovoltaik auf Bestandsgebäuden, Photovoltaik auf Bauhofgebäuden).
Für die drei Anträge wird einstimmig beschlossen:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Machbarkeit/Potentiale für die Herstellung von Photovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden prüfen zu lassen.
Zur Anlauffinanzierung für die Planung werden 100.000,- EUR für 2023 eingestellt, sowie 500.000.- EUR als Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2024 vorgesehen.
Ferner sind in den Haushalt 2023 zur Herstellung von Photovoltaikanlagen für das Bauhofgebäude 50.000,- EUR und für das Salzlager 25.000,- EUR zusätzlich einzustellen.
Hier der Bericht in der LZ vom 10.1.2023 von Astrid Sewing:

Blomberg geht einen ähnlichen Weg – Artikel in der LZ vom 30.3.2023:

Bildrechte zum Bild ganz oben: CC BY-SA 3.0, Link
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