Bürgerantrag „Tempo 70 auf der Ohrser Str.“

Bürger aus Ohrsen setzen sich mit diesem Antrag dafür ein, dass auf der Ohrser Straße Ortsausgang Ohrsen bis Ortseingang Lage eine Tempobeschränkung eingerichtet wird.

Der Ausschusschuß für öffentliche Ordnung stimmte dem Antrag am 21.6.23 zu.

In der folgenden ausführlichen Sachdarstellung wurde von der Verwaltung dargelegt, das eine Temporeduzierung sinnvoll ist.

Aus dem Antrag geht hervor, dass im gesamten Bereich vom Ortsausgangsschild der Kernstadt bis zum Ortseingangsschild in Ohrsen, die Festsetzung eines Tempo 70 Bereiches gewünscht wird.

Bei der Ohrser Straße handelt es sich um eine Kreisstraße (K19), sodass die Stadt Lage als
untere Straßenverkehrsbehörde im Vorfeld einer verkehrsrechtlichen Anordnung das von der Straßenverkehrsordnung (StVO) vorgeschriebene Anhörverfahren durchzuführen hat.
Bestandteil des Verfahrens ist u.a. die Anhörung des Kreises Lippe als Straßenbaulastträger
der K19 und der Polizei.

Vor dem Hintergrund des vorliegenden Antrages wurde das vorgeschriebene Anhörverfahren eingeleitet und zwischenzeitlich auch abgeschlossen.

Zur straßenverkehrsrechtlichen und straßenbaulichen Einordnung ist folgendes anzumerken:

Bei der Ohrser Straße handelt es sich um die Kreisstraße 19 Abschnitt 1 und ist der Entwurfsklasse 4 (geringe Verbindungsbedeutung, schwache Verkehrsbelastung, schmal ausgebaut, optische Einengung durch durchgängige Leitlinien) zuzuordnen. Bei dem im Antrag zu betrachtenden Teilabschnitt handelt es sich um einen Außerortsabschnitt ohne Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Die Fahrbahnbreite beträgt zwischen 4,20 und 4,70 m, es befindet sich kein Geh-/Radweg entlang der Straße. Eine verdeckte Geschwindigkeitsmessung im März 2023 im Bereich des Waldes hat ergeben, dass bei einer Verkehrsbelastung von 476 Fz/24 h das Verkehrsaufkommen als unterdurchschnittlich eingestuft werden kann. Der sogenannte V85-Wert, also die Geschwindigkeit, die von 85 % aller Fahrzeugführer in dem Bereich gefahren wird, beträgt 80 km/h in beide Fahrtrichtungen. Gemessen wurde an einem geraden Abschnitt.

Die Straße ist sehr schmal, daher ist ein Begegnungsverkehr nur mit verlangsamter
Geschwindigkeit und erhöhter Aufmerksamkeit möglich, insbesondere, wenn LKW-Verkehr
beteiligt ist. Im Kurvenbereich ist ebenfalls mit höherer Aufmerksamkeit durch die schmale
Fahrbahn zu fahren. Ohne Begegnungsverkehr sind höhere Geschwindigkeiten möglich.

Durch die zeitweise eingeschränkten Sichten aufgrund des Wechselspiels der Lichtverhältnisse durch den Wald, kann die Strecke teilweise nur mit geringerer Geschwindigkeit befahren werden.

Zudem ist zu berücksichtigen, dass auf dem zu bewertenden Streckenabschnitt zwei
wegweisende beschilderte Fahrradrouten, die Fürstenroute sowie die sogenannte „Rübenroute“ liegen. Der Radfahrende wird hier gezielt auf diese Routen und damit in den Mischverkehr auf der Straße geführt.

Aus straßenverkehrsrechtlicher ist die Geschwindigkeit aufgrund der bestehenden
Gefahrenlage auf dem bezeichneten stehenden Streckenabschnitt auf 70 km/h zu begrenzen. Der Straßenbaulastträger hat in dem Anhörverfahren seine fachliche Einschätzung abgegeben und steht einer Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 70 nicht entgegen.

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass sich die Fachbehörden Polizei und Stadt Lage
als Stelle, die Aufgaben der unteren Verkehrsbehörde wahrnimmt, darüber einig sind, dass der beantragten Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit aus den o.a. Gründen
zugestimmt werden kann

Hier ein Bericht aus der LZ vom 24.6.2023:

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