02.03.2023 – Ausschuss für öffentliche Ordnung: Auf Anregung von Sandra Henjes-Winter stellt Gerd Bicker diese Fragen zur Schulwegsicherung in der Afrikastrasse
Antwort der Verwaltung:
02.6.2023 – Telefonische Nachfrage bei Herrn Rayczik: „Die Antwort ist noch nicht final abgearbeitet.“
21.6.2023 – Ausschuss für öffentliche Ordnung: Die Verwaltung gibt folgende Erklärung ab:
Antwort der Verwaltung:
Die Afrikastraße gehört gemäß der Zustandsbewertung zu den schlechtesten Straßen in Lage. Die Afrikastraße wurde bisher nicht gewidmet und ein erstmaliger Ausbau ist auch nicht erfolgt.
Die Afrikastraße hat seit ihrer Entstehung den Charakter einer Baustraße. Im Verkehrsnetz hat die Afrikastraße die Bedeutung einer Haupterschließungsstraße mit Busverkehr.
Die Fahrbahn hat eine Breite von 5,0 m. Für eine Begegnung PKW/Bus werden 5,50 m benötigt.
In der Fahrbahnunterhaltung kommt es zu erheblichen Kosten, da die Fahrbahn keine Regenwasserableitung hat. Immer wieder werden die Fahrbahnschäden beseitigt. Diese Schäden werden i.d.R. durch den Bauhof der Stadt Lage mit nicht unerheblichem Aufwand behoben.
Entlang der Afrikastraße wurde ein provisorischer Fußweg mit Leitpfosten angelegt. Diese Leitpfosten werden immer wieder von den Anliegern entfernt, damit sie ihr Fahrzeug dort abstellen können.
Weiterhin werden Leitpfosten von Bussen und Fahrzeugen umgefahren, da im Begegnungsfall keiner auf die Bankette ausweichen will. Die Leitpfosten werden durch den Bauhof immer wieder ersetzt und aufgestellt. Hier kann eine Verdichtung der Leitpfosten zu einer Verbesserung führen.
Der Rückschnitt der privaten Bepflanzung muss durch den Bauhof kontrolliert werden. Auch hierfür wird regelmäßiger städtischer Aufwand erzeugt.
Die Sicherung des Fußweges entlang des Gewässers wird regelmäßig vom Bauhof kontrolliert und instandgesetzt. Allerdings tritt hier immer wieder Vandalismus auf.
In der Haushaltsplanung für 2024 wird die Planung für den Ausbau der Afrikastraße wieder als erstmalig auszubauende Straße aufgeführt werden. Politisch ist dann zu entscheiden, wie weiter verfahren werden soll.
Weitere Maßnahmen sind nicht geplant.
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