Antrag:
Zur Unterstützung von Eltern beantragen wir die Einrichtung von Kursangeboten, die Mütter und Väter in ihren Erziehungsaufgaben stärken. Hierzu sollen Kurse in vorhandenen Einrichtungen angeboten und beworben werden, ggf. sind KursleiterInnen fortzubilden. Die anfallenden Kosten (zunächst ca 3000 € ) für Ausbildung, Durchführung (Material und Honorar) sollen im Haushalt 2024 bereitgestellt und in den Folgejahren fortgesetzt werden
Begründung:
In der Stadt Lage werden bereits erfolgreich Kurse für junge Eltern angeboten. Sie nehmen an Workshops teil, in welchen sie gemeinsam mit den KursleiterInnen Antworten und Strategien zur Bewältigung der neuen Herausforderungen des Alltags mit Baby erarbeiten.
Auch Eltern herangewachsener Kinder in Kindergarten- oder Schulalter sind häufig in ihrer Rolle verunsichert und können von Beratungsangeboten mit dem Schwerpunkt der Stärkung von Erziehungsaufgaben profitieren. Spätere psychosoziale Schwierigkeiten der Kinder und Jugendlichen können dadurch verringert werden.
Diese Beratung sollte nicht im (Bewertung-) Kontext der Schule stattfinden, sondern den Eltern einen geschützten Raum bieten, in dem sie ihre Erziehungsaufgabe hinterfragen und wertfreie Hilfe erwarten können. Kurse, in welchen die Eltern unterstützt werden, ihre Kinder verantwortungsvoll und mit Freude und Respekt zu erziehen, sollten von ausgebildeten KusleiterInnen durchgeführt werden. Grundlage ist insbesondere das Recht der Kinder auf gewaltfreie Erziehung, das seit dem Jahr 2000 im Bürgerlichem Gesetzbuch verankert ist.
Anbieter solcher Kurse gibt es unterschiedliche, z.B. „Starke Eltern Starke Kinder“ vom Kinderschutzbund oder das Erziehugsprogramm nach „Triple P“ und andere. Die Kurse umfassen in der Regel ca 5-10 Kurstermine in einer möglichst festen Eltern-Gruppe.
Ausgebildete KursanbieterInnen könnten ggf. dafür angeworben oder neu fortgebildet werden.
Ergebnisse:
28.02.24 – Jugendhilfeausschuss: Die Verwaltung stellt verschiedene schon laufende Maßnahmen in diesem Bereich vor. Beschluss: ‚Die Verwaltung wird beauftragt ein Programm unter den genannten Rahmenbedingungen auszuarbeiten und in der nächsten Sitzung vorzustellen.‘
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