Die Grünen beantragen im Rahmen der Genehmigung des Altenwohnheimes die Voraussetzungen für Radwege an Langer Straße und Bülte zu schaffen.
Radweg an der Wendt-Kreuzung
| Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen stellt folgenden Antrag: Wir beantragen, dass am Rande des Geländes der geplanten Altenwohnanlage (Wendt-Kreuzung/TenBrinke) ein genügend breiter Streifen angekauft wird und auf diesem Geländestreifen an der Langen Straße und an der Bülte ein Radweg angelegt wird. Alternativ wäre die Anlage von Radstreifen zu prüfen. Begründung Beide Straßen sind für RadfahrerInnen nicht einfach zu befahren. Die Bürgersteige sind schmal und RadfahrerInnen auf dem Bürgersteig geraten in Konflikt mit Fußgängern. Dieses Problem wird sich mit Fertigstellung und Bezug der Altenwohnanlage vergrößern, da häufiger ältere Menschen, evtl. gehbehindert oder mit Rollator auf dem Weg in die Innenstadt oder zum Ärztezentrum den Bürgersteig nutzen werden. Die bisher schon gestiegene Durchschnittsgeschwindigkeit der FahrradfahrerInnen wird durch Zunahme von Pedelecs weiter steigen. Eine gemeinsame Benutzung des Bürgersteigs wird zunehmend problematisch. An den meisten Abschnitten an Bundesstraßen in der Innenstadt in Lage gibt es Radwege Dieser Straßenabschnitt wäre ein kleiner Mosasikstein, einen Abschnitt, an dem der Radweg noch fehlt, zu versorgen. (Ampel Dachsstraße bis Wendtkreuzung) Wird dies nicht jetzt durch Erwerb der Fläche und dann planungsrechtlich gesichert, ist diese Möglichkeit “verbaut” und über Jahrzehnte wird keine sinnvolle Lösung möglich sein. Die Problematik wurde von Herrn Hammesfahr auch schon im Bau- und Planungsausschuss am 23.4.2015 angesprochen. 10.9.15 Der Eingang des Antrages wird im Rat von Herrn Liebrecht bekanntgegeben. 11.11.15 Die Problematik wir bei einer Ortsbesichtigung und im Ausschuss für öffentliche Ordnung, Sicherheit und Feuerwehr thematisiert. Der Antrag selbst wird aber nicht behandelt. 12.11.15 Herr Hammesfahr fragt im Bau- und Planungsausschuss, wann der Antrag behandelt wird. Herr Paulussen erklärt, dass die Stadt z.Z. kein Zugriffsrecht auf das Grundstück habe. – Eine Beantwortung der Frage erfolgt nicht. |




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