Kleingartengelände

Kleingartengelände

Kleingärten / Schrebergärten

Die Stadt Lage hat in den letzten Jahren 3 Flächen mit Kleingärten aufgelöst. (Ende Friedrich-Petri-Straße, Kampmannsweg an der Werre und am Stadenhauser Berg – Grasweg)

Die Gründe dafür waren u.a. Hochwasserschutz.

Von verschiedenen Fraktionen wurden Anträge nach Ersatzgelände gestellt. Auch die Grünen haben mehrere Anfragen zu diesem Thema gestellt.

Anfrage vom 12.11.2017  -- Anfrage vom 2.6.2016

Insbesondere haben die Grünen kritisiert, dass Ersatzgelände nicht zu dem Zeitpunkt bereitgestellt wurde, an dem die Nutzer die bisherigen Flächen verlassen mussten, sondern erst sehr viel später. Die versprochene Herrichtung ist bis heute nicht erfolgt.

Dazu eine Auszug aus dem Protokoll des Umweltausschusses vom 19.8.2020:

Frau Wißmann (Stadtverwaltung) erläutert den Sachverhalt.
Sie weist darauf hin, dass die Stadt Lage in den letzten Jahren 3 Flächen, die in gewisser Form als Kleingarten von privat bewirtschaftet wurden, aufgelöst habe. Hierzu gehören die Areale am Kampmannsweg an der Werre, hinter der Bahnbrücke Friedrich-Petri-Straße und am Stadenhauser Berg. Die Stadt Lage habe mittlerweile im Bereich des Schlüterweges auch Flächen angekauft, die für Grabeland genutzt werden sollten. Es haben sich auch etliche Interessierte gemeldet, die Land zum Gärtnern pachten würden, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Zu den Rahmenbedingungen gehörten eine Wasserentnahmemöglichkeit, Gartenhaus/Gartenlaube sowie eine Einzäunung. Es müsse auch eine entsprechende Infrastruktur mit vernünftiger Zuwegung und ausreichend Parkplätzen sowie Abwasser und Toilettenanlage geschaffen werden.

Frau Wißmann erläutert im Anschluss die Begrifflichkeit von Grabeland. Das Aufstellen von Gartenlauben sei nicht erlaubt. Grabeland diene meistens nur einer vorübergehenden Nutzung, weil langfristig eine andere Nutzungsart geplant sei. Grabeland sei kein Kleingarten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes. Grabeland sei hobbygärtnerisch genutztes Land, das von Gemeinden oder auch der Deutschen Bahn parzellenweise befristet gepachtet werden kann. Die Nutzung von Kleingärtenanlagen sei dagegen auf unbestimmte Zeit angelegt und die Nutzer seien zudem in einem Kleingartenverein organsiert. Die Nutzungsmöglichkeit der Kleingar-tenanlage setze eine Vereinsmitgliedschaft voraus.

Herr Hagedorn fragt an, ob im Bereich des Schlüterweges eine entsprechende Infrastruktur vorhanden sei. Frau Wißmann verneint diese Frage. Herr Hagedorn bittet des-halb die Verwaltung um Prüfung, ob Grabeland in Kleingärten umgestaltet werden kann. Weiterhin müssten in der Nähe des Standortes Parkplätze angelegt werden.

Herr Hansen ist der Meinung, dass man für die Gründung eines Kleingartenvereines Hilfestellung geben sollte. Man könne z. B. eine Infoveranstaltung stattfinden lassen, zu der interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie verschiedene Institutionen eingeladen werden sollten.

Herr Rosenow weist darauf hin, dass sich Gedanken über die Gründung des Kleingar-tenvereins gemacht werden müsste. Ansonsten solle man sich Gedanken über das Grabeland machen.

Herr Pohl weist abschließend darauf hin, dass der von der CDU gestellte Antrag so zu verstehen sei, dass das Thema diskutiert werde und anschließend seitens der Verwal-tung weiter bearbeitet werde.

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