Die Gestaltung von Vorgärten wird in der Bevölkerung vielfach diskutiert. Insbesondere die Abdeckung mit Schotter wird kritisiert. Der Wohn- und Gebäudewert einer ganzen Siedlung kann dadurch geschädigt werden. Ökologische Nachteile liegen auf der Hand. Die Grünen stellen dazu einen Antrag.
Antrag: Gestaltung der nicht überbauten Flächen der bebauten Grundstücke
Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Aufstellung und der Änderung von Bebauungsplänen folgende bauplanungsrechtliche Regelungen generell in die zu beschließenden Festsetzungstexte der Bebauungspläne aufzunehmen.
- Nicht überbaubare sowie überbaubare, aber nicht bebaute Grundstücksflächen sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.
- Die Anlage und flächige Abdeckung von gärtnerisch anzulegenden Flächen mit Mineralstoffen (Kies, Wasserbausteinen o.ä.) oder Kunststoffen ist – außer für Wege und Zufahrten auszuschließen.
Das Baugesetzbuch ermöglicht es den Kommunen, entsprechende Festsetzungen zu beschließen (s. § 9 BauGB )
Ergebnisse:
26. 9. 2019 – Rat: Der Bürgermeister gibt den Eingang des Antrages bekannt.
9. 10. 2019 – Ausschuss für Klimaschutz und Umwelt: Ohne Gegenstimmen gibt der Ausschuss eine Empfehlung an den Bau- und Planungsausschuss, bei der Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen die diskutierten Regelungen generell in die zu beschließenden Festsetzungstexte der Bebauungspläne aufzunehmen.
Herr Paulussen von der Verwaltung sagt zu, den Beschlussvorschlag für eine der nächsten Sitzungen des Bau- und Planungsausschusses vorzubereiten.
27. 11. 2019 – Bau- und Planungsausschuss: Herr Rosenow fragt an, wann der Beschluss des Umweltausschusses vom 9.10.19 hinsichtlich der Steingärten in den Bau- und Planungsausschusses eingebracht werde.
Herr Paulussen von der Verwaltung antwortet, dass dies für Anfang 2020 vorgesehen sei.
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