Auf Kreisebene stellen die Grünen im Umweltausschuss des Kreistages zur Wurftaubenschießanlage in Hagen folgende Fragen:
- Geht es bei dem zur Genehmigung gestellten Vorhaben um die Sanierung eines vorhandenen Schießstandes, oder um die erstmalige Errichtung einer Deponie für Sonderabfall und einer weiteren Deponie für Bauschutt, die im Antrag als Schutzwall deklariert werden, sowie um wesentliche Erweiterungen der vorhandenen Schießstände?
- Besteht nicht ein Recyclinggebot von belasteten Böden vor dessen Deponierung?
- Warum nahm der Unternehmer, der die in naher Entfernung liegende Bodendeponie Heipke betreibt, am Scopingtermin teil?
- Muss nicht der die Wurfscheibenanlage betreibende Verein, über die Jahrzehnte des Betriebs, Rücklagen zur Entsorgung und Beseitigung der Schäden bilden?
- Wer betreibt die Anlage?
- Was passiert im Falle der Insolvenz des Wurfscheibenvereins? Wer haftet?
- Ist es überhaupt möglich, dass die Zubringerstraßen den anfallenden LKW Verkehr über 8 Jahre aufnehmen?
- Ist es möglich Sanierung und Weiterbetrieb der Anlage parallel zu betreiben?
- Ist es rechtlich zulässig solch große Mengen Boden aus anderen Kreisen oder der gesamt BRD in Lippe abzulagern?
Ausführlicher Bericht zu der Anlage und Stellungnahme der Grünen Lage
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