22. 2. 2024 – Ausschuss für öffentliche Ordnung
Detlef Hübner, für die Grünen im Ausschuss, erkundigt sich nach der Kommunikation zwischen den Kommunen bei Hochwasserlagen. Ob z.B. das Hochwasser in Lage durch eine Abstimmung mit anderen Kommunen hätte verhindert oder gestoppt werden können.
Anwort der Verwaltung
Die Frage von Herrn Hübner, ob das Hochwasser durch Abstimmung mit anderen Kommunen verhindert oder gestoppt hätte können, gibt das Fachteam Stadtentwässerung folgende Antwort:
Nein, ein Hochwasser lässt sich durch Abstimmungen zwischen den Kommunen nicht verhindern oder stoppen. Diese überörtliche Funktion/Leistung kann nur durch Hochwasserrückhaltebecken entschärft, aber nicht verhindert bzw. gestoppt werden.
Eine kommunale Abstimmung findet über den Katastrophenschutz (Kreis Lippe) statt. Grundsätzlich ist jede Kommune für den Hochwasserschutz auf ihrem Gebiet zuständig. Jede Gewässerrenaturierungs- und Hochwasserschutzmaßnahme trägt natürlich zu einer Verbesserung der Situation bei, aber selbst in einem natürlichen Gewässersystem gibt es Hochwasserlagen mit entsprechenden „Schäden“.
In Lage laufen zurzeit mehrere kleine und große Projekte zum Schutz vor Starkregen
und Hochwasser. Überörtlich wird sich der Bau des Hochwasserrückhaltebeckens an
der Wiembecke in Hornoldendorf positiv auf die Situation in Lage auswirken. Die
Gewässerrenaturierungen auf Detmolder Gebiet (z.B. Berlebecke, Werre – Kuhkamp
usw.) werden ebenfalls zu einer Verbesserung führen. Bedingt durch den Klimawandel
werden wir uns aber zukünftig häufiger mit Hochwassersituationen konfrontiert sehen,
auch in der Ausprägung und Heftigkeit.
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