Bahnhofsgebäude Lage - auch denkmalgeschützt

Bahnhofsgebäude Lage - auch denkmalgeschützt

Durchgang durch das Bahnhofsgebäude

18. 9 23- Ausschuss für öffentliche Ordnung

Reimund Neumann, für die Grünen im Ausschuss, fragt:

Das ehemalige Bahnhofsgebäude steht zum Verkauf. Dazu möchte ich wissen:
Wäre der/die neue BesitzerIn verpflichtet, die Halle weiterhin in der jetzigen Nutzungsform zur Verfügung zu stellen? Sprich, dass die BürgerInnen tagsüber dort durchgehen und sich aufhalten können – oder könnte die Halle ganz geschlossen und rein privat genutzt werden?

Anwort der Verwaltung in der Sitzung:

Die Halle könnte geschlossen werden.

Hier der Auszug aus dem Sitzungsprotokoll:

„Herr Paulussen erklärt, dass der neue Eigentümer die Möglichkeit hat, dass
Gebäude weiterhin zur Verfügung zu stellen. Jedoch behält er auch das Recht, es
vollständig zu schließen, wenn er dies wünscht.“

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